Seit dem 31. Juli 2026 gilt das Recht auf Reparatur. Was sich bei defekten Haushaltsgeräten ändert und wer zuständig ist: Verkäufer oder Hersteller.

Recht auf Reparatur: Was gilt jetzt?
Die Waschmaschine pumpt nicht mehr ab. Der Geschirrspüler zieht kein Wasser. Der Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig. Und dann kommt fast immer dieselbe Frage: Reparieren oder neu kaufen?
Seit dem 31. Juli 2026 gibt es dafür neue gesetzliche Regeln. Das sogenannte Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass bestimmte Geräte länger genutzt werden. Verbraucher bekommen dadurch zusätzliche Rechte. Wichtig ist aber zu wissen, an wen Sie sich mit einem defekten Gerät wenden müssen.
Denn das neue Recht auf Reparatur ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung.
Was bedeutet das neue Recht auf Reparatur?
Das Gesetz gilt nicht für alle Elektrogeräte. Es betrifft nur Produktgruppen, für die es bereits europäische Vorgaben zur Reparierbarkeit und zu Ersatzteilen gibt. Welche das sind, ist im EU-Recht festgelegt.
Dazu gehören zum Beispiel Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte und Staubsauger. Auch Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets fallen darunter.
Für diese Geräte können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Reparatur direkt vom Hersteller verlangen. Das gilt dann, wenn Sie gegenüber dem Verkäufer keine Gewährleistungsrechte mehr haben.
Kostenlos ist diese Reparatur aber nicht automatisch. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen. Der Preis darf allerdings nicht so hoch sein, dass er Sie von der Reparatur abhält. Außerdem muss der Hersteller Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Webseite veröffentlichen.
Ablehnen darf der Hersteller die Reparatur nur, wenn sie rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.
Was gilt innerhalb der Gewährleistung?
Hier ändert sich etwas für alle, die ein neues Gerät kaufen.
Hat das Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen Mangel, bleibt der Verkäufer Ihr Ansprechpartner. Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 muss er Sie informieren, dass Sie zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können.
Wenn Sie sich für die Reparatur entscheiden, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Das ist keine Garantie. Es ist eine längere Frist für Ihre gesetzlichen Mängelansprüche, und sie greift nur, wenn innerhalb der Gewährleistung repariert wird.
Gewährleistung und Recht auf Reparatur sind also zwei verschiedene Dinge.
Und was gilt nach der Gewährleistung?
Ist die Gewährleistung abgelaufen, wird das neue Recht auf Reparatur interessant.
Bei den genannten Produktgruppen haben Sie dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller. Wie lange das gilt, richtet sich nach den europäischen Vorgaben für die jeweilige Gerätegruppe. Je nach Produkt können das sieben oder zehn Jahre ab dem Zeitpunkt sein, an dem das letzte Gerät des Modells in den Handel kam.
Ob dieser Anspruch auch für Geräte gilt, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden, hängt von den Übergangsregeln des Gesetzes ab. Das wird derzeit nicht einheitlich bewertet. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ist davon unabhängig immer möglich. Ob sie sich lohnt, hängt vom Alter und Zustand des Geräts ab, vom Fehler und von den Kosten.
Muss der Hersteller selbst reparieren?
Nein. Der Hersteller darf die Reparatur an andere Betriebe weitergeben. Verantwortlich bleibt er trotzdem.
Sie selbst können grundsätzlich einen Reparaturbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Der Hersteller darf eine Reparatur nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher schon ein anderer Betrieb am Gerät gearbeitet hat.
Damit werden qualifizierte Fachwerkstätten wichtiger. Gerade bei großen Haushaltsgeräten reicht es selten, einfach ein Teil zu tauschen. Der Fehler muss erst gefunden werden, das Gerät muss fachgerecht geprüft und die Reparatur sicher durchgeführt werden.
Was bedeutet das für Kunden des Elektro Markenstore in St. Wendel?
Kurz gesagt: Die Reparatur wird als Alternative zum Neukauf gestärkt, rechtlich und praktisch.
Bei einem Defekt kommt es zuerst darauf an, in welcher Situation sich Ihr Gerät befindet.
Innerhalb der Gewährleistung: Dann geht es um Ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Sie wählen zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.
Nach Ablauf der Gewährleistung: Bei bestimmten Geräten kann das neue Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller greifen. Die Reparatur kann dann etwas kosten.
Bei einem selbst verursachten Schaden: Die Gewährleistung hilft hier normalerweise nicht. Bei den genannten Produktgruppen kann das Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller trotzdem eine Möglichkeit sein, in der Regel gegen Bezahlung.
Ein defektes Gerät sollten Sie also nicht vorschnell abschreiben.
Reparieren oder ersetzen: Was ist sinnvoll?
Die Entscheidung nimmt Ihnen das Gesetz nicht ab. Es sorgt aber dafür, dass Sie überhaupt eine echte Wahl haben.
Bei einem zehn Jahre alten Gerät kann sich eine Reparatur lohnen, wenn nur ein vergleichsweise kleines Bauteil getauscht werden muss. Bei einem anderen Gerät sprechen Kosten und verbleibende Lebensdauer eher für einen Austausch.
Pauschale Sätze wie „Reparieren lohnt sich immer“ oder „Neu ist günstiger“ helfen deshalb nicht weiter.
Aus unserer Erfahrung sollte zuerst geklärt werden:
- Was ist tatsächlich defekt?
- Lässt sich der Fehler reparieren?
- Gibt es die nötigen Ersatzteile?
- Was kostet die Reparatur voraussichtlich?
- Wie alt ist das Gerät und in welchem Zustand?
- Wie lange hält es nach der Reparatur realistisch noch?
Erst dann lässt sich sinnvoll entscheiden.
Was ändert sich für Reparaturbetriebe?
Hersteller müssen bei den genannten Produktgruppen die Reparierbarkeit sicherstellen und bestimmte Ersatzteile zu angemessenen Preisen anbieten. Das erleichtert auch unabhängigen Werkstätten die Arbeit.
Neu ist außerdem das Europäische Formular für Reparaturinformationen. Reparaturbetriebe können es freiwillig nutzen. Darin stehen zum Beispiel das Fehlerbild, die geplante Reparatur, der Preis oder eine Preisobergrenze und die voraussichtliche Dauer.
Für Sie als Kunde heißt das: Reparaturangebote werden leichter vergleichbar.
Was sollten Sie bei einem defekten Gerät jetzt tun?
Nicht sofort ersetzen. Lassen Sie zuerst klären, was tatsächlich kaputt ist.
Ist das Gerät noch relativ neu, prüfen Sie, ob noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Ist die Gewährleistung abgelaufen, kann bei bestimmten Geräten das Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller greifen. Und eine Fachwerkstatt kann einschätzen, ob sich die Reparatur technisch und wirtschaftlich lohnt.
Das Recht auf Reparatur heißt also nicht, dass jedes Gerät kostenlos repariert wird. Es heißt, dass Reparaturen bei bestimmten Produkten länger möglich sind und für Verbraucher leichter zugänglich werden.
Sie möchten wissen, ob sich die Reparatur Ihres Geräts lohnt? Sprechen Sie uns im Laden oder telefonisch an. Unsere Werkstatt prüft Ihr Gerät und sagt Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
FAQ zum Recht auf Reparatur
Gilt das Recht auf Reparatur für alle Elektrogeräte?
Nein. Es gilt nur für bestimmte Produktgruppen, die im EU-Recht festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets.
Ist die Reparatur kostenlos?
Nicht grundsätzlich. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Gilt die neue Regelung auch nach zwei Jahren?
Ja. Der Anspruch gegenüber dem Hersteller setzt gerade dann an, wenn keine Gewährleistungsrechte mehr bestehen. Voraussetzung ist, dass das Gerät zu einer der erfassten Produktgruppen gehört und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Bei Geräten, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden, sollte das im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich eine freie Fachwerkstatt beauftragen?
Ja, grundsätzlich können Sie einen Reparaturbetrieb Ihrer Wahl nutzen. Der Hersteller darf eine Reparatur nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb am Gerät gearbeitet hat.
Was ist bei einem Defekt innerhalb der Gewährleistung wichtig?
Ihr Ansprechpartner ist der Verkäufer. Wählen Sie die Reparatur statt einer Ersatzlieferung, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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